Antwortdatum: 06.12.2024
Im Einzelhandel besteht kein gesetzlicher Zwang, Reservierungen ohne Anzahlung zu akzeptieren. Sie können daher frei entscheiden, ob Sie solche Leistungen anbieten. Reservierungen sind in der Regel ein freiwilliger Service. Möchten Sie eine Sicherheit haben, können Sie eine Anzahlung verlangen und dies in Ihren Bedingungen verankern. Ohne Anzahlung oder schriftliche Vereinbarung kann der Kunde sich meist formlos zurückziehen, ohne Konsequenzen. Um beiderseitige Klarheit zu schaffen, empfiehlt es sich, Bedingungen für Reservierungen und eventuelle Stornokosten transparent zu kommunizieren. So schützen Sie sich davor, auf reservierter, aber nicht bezahlter Ware sitzen zu bleiben.