Antwortdatum: 23.12.2024
Spirituosenkategorien in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 definieren Mindestalkoholgehalt. Ein Likör muss mindestens 15 % vol. enthalten. Wer den Alkoholgehalt senkt, erfüllt ggf. die Definition nicht mehr und darf nicht mehr 'Likör' auf dem Etikett führen. Es droht eine Irreführung, wenn man die Verkehrsbezeichnung dennoch benutzt.