Antwortdatum: 01.12.2024
Denkmalrechtlich sind Eingriffe zu unterlassen. Anbringen von Plakaten kann eine bauliche Veränderung darstellen oder das Denkmal beschädigen. Das Hausrecht oder öffentlicher Ordnungsrahmen greift ebenfalls. Obwohl die Kunstfreiheit Protestaktionen schützen kann, ist ein Eingriff ins Denkmal ohne Genehmigung rechtswidrig. Mögliche Folgen: Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren.