Darf man im Insolvenzverfahren noch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter vornehmen? - Anwalte-de.com
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Darf man im Insolvenzverfahren noch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter vornehmen?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Meine GmbH ist insolvent, ein Gesellschafter fordert Dividende.

Website-Administration 26.10.2024
Antwortdatum: 26.10.2024

Nein, während des Insolvenzverfahrens ist die Masse für die Gläubiger bestimmt. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter sind unzulässig. Ein Ausschüttungsanspruch könnte gegen die Pflicht zur Gleichbehandlung anderer Gläubiger verstoßen. Es droht Anfechtung oder strafbare Gläubigerbegünstigung. Gesellschafter sind nachrangig, erhalten erst etwas nach Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

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