Antwortdatum: 06.11.2024
Grundsätzlich garantiert Art. 5 GG die Meinungsfreiheit. Allerdings gibt es Schranken: Die persönlichen Ehre anderer, Jugendschutz, Gesetze gegen Volksverhetzung oder Holocaustleugnung etc. sind Grenzen. In den Medien gilt zudem das Verbot der Schmähkritik und die Pflicht, Persönlichkeitsrechte zu achten. Presse- und Rundfunkfreiheit sind hoch geschützt, aber nicht absolut.