Antwortdatum: 15.11.2024
Das Hochladen fremder Fotos in Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram etc. gilt als öffentliche Zugänglichmachung. Dafür bedarf es der Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers. Andernfalls riskiert man eine Urheberrechtsverletzung, die zu Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz führen kann. Selbst bei Privataccounts sieht das Gesetz keinen Freifahrtschein vor. Es existiert keine generelle 'Sharing'-Schranke. Wer nicht die Erlaubnis besitzt oder sich auf keine gesetzliche Schranke berufen kann, sollte das fremde Bild nicht uploaden oder muss zumindest klären, ob ein 'Teilen' per Plattformfunktion legal ist (z. B. eingebettete Inhalte, die der Urheber selbst freigegeben hat).