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Darf mein Arbeitgeber Homeoffice einfach anordnen oder verbieten?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Mein Betrieb diskutiert immer öfter über Homeoffice. Manche Kollegen dürfen schon von zu Hause arbeiten, andere nicht. Ich frage mich, ob mein Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen oder untersagen kann und ob ich ein Recht auf Homeoffice habe, wenn meine Aufgaben das zulassen.

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Ohne entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Ebenso kann der Arbeitgeber nicht einfach einseitig Homeoffice anordnen, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass die Arbeit im Betrieb stattfindet. In der Praxis wird oft eine einvernehmliche Lösung gesucht. Seit Corona existieren in manchen Branchen spezifische Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen, die Homeoffice erleichtern. Prüfen Sie die internen Richtlinien Ihres Unternehmens und sprechen Sie mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt, falls Unklarheiten bestehen.

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