Antwortdatum: 12.01.2025
Das sogenannte Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, Arbeitsort, Aufgaben und Einsatzbereiche festzulegen. Allerdings müssen sich diese Anordnungen im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags oder geltender Tarifverträge halten. Eine Versetzung darf nicht willkürlich oder schikanös sein und muss die vereinbarten Tätigkeitsbereiche berücksichtigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Versetzung unzulässig ist, können Sie dagegen vorgehen, zum Beispiel über den Betriebsrat oder einen Anwalt. Doch ist es häufig sinnvoll, zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.