Antwortdatum: 31.12.2024
Das Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, den Inhalt, Ort und die Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, solange es sich im Rahmen des Arbeitsvertrags und geltender Tarifverträge bewegt. Neue Aufgaben dürfen also nur angeordnet werden, wenn sie Ihrer Qualifikation entsprechen und nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen. Eine wesentliche Änderung Ihrer Tätigkeit ist in der Regel nur per Änderungskündigung oder mit Ihrem Einverständnis möglich. Prüfen Sie den Arbeitsvertrag genau und lassen Sie sich gegebenenfalls juristisch beraten, wenn Sie die angeordneten Aufgaben für unzumutbar halten.