Antwortdatum: 10.11.2024
Verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland unterliegen Festpreisen. Rabatte oder Boni sind grundsätzlich unzulässig. Der BGH hat jedoch klargestellt, dass ausländische EU-Versandapotheken Boni gewähren dürfen, dank europäischer Binnenmarktregelungen. Deutsche Apotheken dürfen das nicht, sonst verstoßen sie gegen die Arzneimittelpreisbindung und damit gegen UWG. Die Rechtslage ist kompliziert, für inländische Apotheken bleibts verboten, was zu Wettbewerbsdisparitäten führt.