Antwortdatum: 30.11.2024
Profisportler schließen oft Verträge, die dem Verein oder Sponsoren bestimmte Bildrechte einräumen (z.B. Mannschaftsfotos, Werbeauftritte). Dabei muss der Sportler zustimmen, denn das Recht am eigenen Bild ist geschützt. Ein Team kann aber in Ausrüsterverträgen festlegen, dass Athleten für kollektive Fotoaufnahmen zur Verfügung stehen. Bei Individualwerbung bleibt es dem Sportler, wenn er das Recht nicht vertraglich abgetreten hat.