Dürfen Behörden Social-Media-Accounts betreiben und dort Pressearbeit machen?
Dürfen Behörden Social-Media-Accounts betreiben und dort Pressearbeit machen?
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Frage vom Besucher
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03.01.2025
Ist das ‚Staatsfunk‘?
Website-Administration
06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025
Behörden dürfen Öffentlichkeitsarbeit leisten, sofern sie neutral informiert und nicht politisch einseitig agitieren. Es ist kein Staatsfunk im Sinn der Rundfunkgesetze. Allerdings sind Grenzen gesetzt: Sie dürfen nicht in den Wettbewerb der Medien eingreifen. Solange sie sachliche Informationen bieten und ihre Tätigkeiten transparent machen, ist es erlaubt.
Ich plane eine Modemarke mit dem Namen einer verstorbenen Berühmtheit. Ist das zulässig oder verletze ich Persönlichkeits- bzw. Markenrechte der Nachfahren?
Viele deutsche Rechtsvorschriften zur Herstellung von Produkten basieren auf EU-Vorgaben wie der Maschinenrichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie. Warum ist dieser europäische Rahmen so einflussreich und wie setzen Unternehmen diese Richtlinien konkret um?
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