Antwortdatum: 06.01.2025
Behörden dürfen Öffentlichkeitsarbeit leisten, sofern sie neutral informiert und nicht politisch einseitig agitieren. Es ist kein Staatsfunk im Sinn der Rundfunkgesetze. Allerdings sind Grenzen gesetzt: Sie dürfen nicht in den Wettbewerb der Medien eingreifen. Solange sie sachliche Informationen bieten und ihre Tätigkeiten transparent machen, ist es erlaubt.