Dürfen Behörden Social-Media-Accounts betreiben und dort Pressearbeit machen? - Anwalte-de.com
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Dürfen Behörden Social-Media-Accounts betreiben und dort Pressearbeit machen?

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Frage vom Besucher

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03.01.2025

Ist das ‚Staatsfunk‘?

Website-Administration 06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025

Behörden dürfen Öffentlichkeitsarbeit leisten, sofern sie neutral informiert und nicht politisch einseitig agitieren. Es ist kein Staatsfunk im Sinn der Rundfunkgesetze. Allerdings sind Grenzen gesetzt: Sie dürfen nicht in den Wettbewerb der Medien eingreifen. Solange sie sachliche Informationen bieten und ihre Tätigkeiten transparent machen, ist es erlaubt.

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