Dürfen Blogger Videos von TV-Sendern nachträglich hochladen?
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Frage vom Besucher
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13.11.2024
Begeht man eine Urheberrechtsverletzung?
Website-Administration
17.11.2024
Antwortdatum: 17.11.2024
TV-Sendungen sind urheberrechtlich geschützt. Das Senderecht liegt beim Sender bzw. Produzenten. Wer Ausschnitte komplett hochlädt, verletzt das Urheberrecht. Kurze Zitate können zulässig sein, sofern ein eigener Bericht oder Kommentar hinzugefügt wird (Zitatrecht). Eine umfangreiche Wiedergabe aber bedarf Erlaubnis. Sonst drohen Abmahnungen.
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