Dürfen Datensammlungen urheberrechtlich geschützt werden? - Anwalte-de.com

Dürfen Datensammlungen urheberrechtlich geschützt werden?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

Ich habe eine große Datenbank mit Statistiken angelegt. Ein Kollege meinte, das sei eine nachträglich zu sichernde Erstellung. Kann eine reine Sammlung von Fakten Urheberrechtsschutz erlangen, oder gibt es ein spezielles Recht an Datenbanken?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Sammlungen oder Datenbanken können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigenschöpferische Auswahl oder Anordnung der Inhalte aufweisen (Datenbankwerk). Außerdem existiert das Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG), ein eigenständiges Leistungsschutzrecht. Bloße Fakten sind an sich nicht schützbar, sondern deren systematische Zusammenstellung oder Strukturierung. Wer beträchtliche Mittel für Erstellung und Aktualisierung aufwendet, hat das ausschließliche Recht, die Datenbank zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Recht gilt auch ohne eigenschöpferische Leistung, setzt aber erhebliche Investitionen voraus.

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