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Dürfen deutsche Betriebe in Billiglohnländern ohne deutsche Standards produzieren lassen?

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Frage vom Besucher

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10.12.2024

Wie schaut es mit Sorgfaltspflichten und Lieferkettengesetz aus?

Website-Administration 15.12.2024
Antwortdatum: 15.12.2024

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen, auch bei ausländischen Zulieferern Menschenrechts- und Umweltstandards zu beachten. Reine Auslagerung in Niedriglohnländer entbindet nicht von der Verantwortung. Wer gegen grundlegende Standards (z.B. Kinderarbeit, Umweltzerstörung) verstößt, kann sanktioniert werden oder Imageschäden erleiden.

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