Antwortdatum: 30.10.2024
Grundsätzlich dürfen Sie Ladesäulen für Elektrofahrzeuge anbieten, ohne eine eigenständige Energieversorgerlizenz zu benötigen. Das Laden von E-Autos gilt rechtlich als 'Dienstleistung', nicht als reines Energieversorgungsunternehmen. Dennoch müssen technische Anforderungen (Mess- und Eichrecht) erfüllt sein, sodass der gelieferte Strom korrekt abgerechnet wird. Auch die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt Mindeststandards für Zugänglichkeit und Steckertypen. Wenn Sie Strom an Kunden verkaufen, sollten Sie sicherstellen, dass die Preisgestaltung transparent ist und Sie ggf. Netz- und Strombezugsverträge anpassen. Eine separate Konzession ist meist nicht erforderlich, solange die Ladesäule sich am eigenen Standort befindet und nicht öffentliches Eigentum betrifft.