Antwortdatum: 26.12.2024
Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und entsprechender Umsetzung im deutschen Recht sind Händler grundsätzlich verpflichtet, gängige bargeldlose Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen, wenn sie diese Zahlungsmethoden anbieten. Ein Aufschlag, also ein 'Surcharging', für gängige Verbraucher-Karten ist meist unzulässig. Für besondere Karten (etwa Firmenkreditkarten) oder exotische Verfahren könnte es Ausnahmen geben. Prüfen Sie, ob Sie andere Regelungen treffen können, etwa einen Mindestbestellwert für EC-Kartenzahlung. In vielen Fällen drohen jedoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, falls Sie eine Gebühr für übliche Zahlungskarten erheben.