Antwortdatum: 27.12.2024
In Deutschland ist das Aufzeichnen von Gerichtsverhandlungen mit Ton oder Bild überwiegend verboten (§ 169 GVG). Nur vor Beginn der Verhandlung sind Bilder möglich (eingeschränkte 'Poollösung'). Währenddessen keine Ton- oder Filmaufnahmen. Ziel ist, den Ablauf nicht zu stören und die Würde des Gerichts und der Beteiligten zu wahren. Das differiert stark vom US-Recht.