Antwortdatum: 30.10.2024
Katalogangaben sind grundsätzlich verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen. Eine einseitige Änderung ist nur erlaubt, wenn sie unerheblich ist oder vertraglich klar vorbehalten wurde und dem Reisenden rechtzeitig mitgeteilt wird. Andernfalls liegt ein Reisemangel vor. Eine klitzekleine Abweichung kann tolerabel sein, aber erhebliche Abweichungen wie fehlender Meerblick berechtigen zur Minderung.