Antwortdatum: 17.12.2024
Ob eine verstorbene Persönlichkeit markenrechtlich geschützt werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei Namensrechten hochberühmter Personen kann ein postmortales Persönlichkeitsrecht greifen. Wenn Nachfahren Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte halten, kann es Konflikte geben. Man sollte im Zweifel klären, ob Rechteinhaber einverstanden sind, sonst drohen rechtliche Schritte.