Antwortdatum: 12.01.2025
Urheberrecht gilt unabhängig von Gewinnerzielung. Das öffentliche Zugänglichmachen fremder Musik in Videos bedarf der Erlaubnis der Rechteinhaber. Selbst bei nicht-kommerziellen Kanälen muss man Lizenzen klären. Andernfalls kann die GEMA oder der Rechteinhaber Ansprüche geltend machen, Videos sperren lassen oder Abmahnungen verschicken. Viele Musikstücke sind Content-ID-blockiert, was zu Sperren oder Monetarisierung des Rechteinhabers führt.