Antwortdatum: 15.01.2025
Ab einer bestimmten Betriebsgröße und Gefährdungslage ist ein Betriebsarzt Pflicht (Arbeitssicherheitsgesetz). Er betreut Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitsmedizin, untersucht sie, berät zu Gesundheitsschutz. Kleinere Betriebe können externe arbeitsmedizinische Dienste beauftragen. Es geht um die Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten.