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Dürfen Produktionsbetriebe eigene Betriebsärzte beschäftigen?

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Frage vom Besucher

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12.01.2025

Ist das verpflichtend oder freiwillig?

Website-Administration 15.01.2025
Antwortdatum: 15.01.2025

Ab einer bestimmten Betriebsgröße und Gefährdungslage ist ein Betriebsarzt Pflicht (Arbeitssicherheitsgesetz). Er betreut Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitsmedizin, untersucht sie, berät zu Gesundheitsschutz. Kleinere Betriebe können externe arbeitsmedizinische Dienste beauftragen. Es geht um die Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten.

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