Antwortdatum: 19.12.2024
Der Patient hat Anspruch auf seine Bilder (Dateneigentum kann diskutiert werden), die Befundung ist Teil der ärztlichen Leistung. Ohne Befundung kann es anhaftende Haftungsrisiken geben, wenn der Patient die Bilder fehlinterpretiert. Rein rechtlich kann der Radiologe natürlich Bilder aushändigen, aber meist wird ein formeller Befund mitgeliefert, um Fehldeutungen zu vermeiden.