Antwortdatum: 27.12.2024
Grundsätzlich greift auch hier der Enteignungsschutz. Eine Notverstaatlichung bedarf eines legitimen öffentlichen Interesses (Finanzstabilität) und einer angemessenen Entschädigung. Die meisten BITs erfordern Kompensation, selbst bei Notmaßnahmen. Der Staat kann den Schritt aber rechtfertigen und ggf. den Zeitpunkt und die Höhe der Entschädigung festlegen.