Antwortdatum: 06.12.2024
Lebensmittelhygiene im Einzelhandel wird durch die europäischen Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004 sowie das nationale LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) geregelt. Frisches Fleisch und Fisch müssen auf einer geeigneten Temperatur (meist bei maximal +4 °C bis +7 °C) gehalten werden, um Keimbildung zu vermeiden. Eine offene Auslage ohne adäquate Kühlung verstößt in der Regel gegen die Hygienevorschriften, was zu Sanktionen durch das zuständige Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt führen kann. Bei Verstoß drohen Bußgelder oder Betriebsuntersagungen. Wenn Sie offene Ware präsentieren, braucht es Kühltheken oder Eisvorrichtungen, damit die Temperatur konstant bleibt und kein Gesundheitsrisiko entsteht.