Dürfen Zeitungen Artikel nachträglich mit KI-Bildern bestücken, ohne Fotografen zu bezahlen? - Anwalte-de.com
  • Startseite
  • Fragen
  • Dürfen Zeitungen Artikel nachträglich mit KI-Bildern bestücken, ohne Fotografen zu bezahlen?

Dürfen Zeitungen Artikel nachträglich mit KI-Bildern bestücken, ohne Fotografen zu bezahlen?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
0

10.01.2025

Im News-Archiv gab es mal Fotobeiträge. Nun will die Redaktion KI-Generierte Bilder anstatt der Fotos nutzen. Kann der Fotograf dagegen klagen, weil er Honorare verliert?

Website-Administration 13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025

Wenn das ursprüngliche Nutzungsrecht für den Artikel vereinbart war, kann die Zeitung den Fotografen-Fotoset ersetzen, sofern sie keine vertragliche Verpflichtung hat, das Foto weiter zu verwenden. Das Urheberrecht gewährt dem Fotografen kein Recht auf ewige Veröffentlichung seines Bildes. Die Redaktion kann die Bebilderung ändern, solange sie nicht gegen individuell vereinbarte exklusive Zusicherungen verstößt. Es ist eine redaktionelle Entscheidung, KI-Grafik zu nehmen. Ein 'Honorarverlust' ist kein eingeklagtes Recht, sofern kein Dauereinsatz der Originalfotos zugesichert war.

Похожие вопросы

Wozu dient das Markenrecht?

keine Antworten
14.11.2024
Ich möchte ein Logo für mein Produkt schützen, damit kein Konkurrent ein ähnliches Zeichen benutzt. Was bietet das Markenrecht, und welche Voraussetzungen gelten für die Eintragung einer Marke beim DPMA?
0
0
0

Wie funktioniert das Urheberrecht in Deutschland?

keine Antworten
11.01.2025
Ich bin Fotograf und schreibe nebenbei auch Texte. Wie erlange ich Urheberrechtsschutz, muss ich irgendetwas anmelden, und wo steht das? Kann jemand meine Fotos einfach verwenden?
0
0
1
Alle anzeigen