Antwortdatum: 01.12.2024
Öffentlichkeit von Social-Media-Posts heißt nicht automatische Freigabe zur unbeschränkten Nutzung. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht gelten. Eine journalistische Berichterstattung kann Tweets zitieren (Zitatrecht), aber die Übernahme ganzer Fotos oder Videos erfordert i.d.R. Erlaubnis des Urhebers. Auch das Kontextzitat muss beachtet werden, um keine Urheberverletzung zu begehen.