Antwortdatum: 10.11.2024
Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt es, Textstellen aus einem urheberrechtlich geschützten Werk zu übernehmen, wenn das eigene Werk ein selbstständiges, inhaltliches Anliegen verfolgt. Die Zitatstelle muss in einem größeren Kontext stehen und als Beleg oder Erörterungsgegenstand dienen. Einfach große Teile des Artikels zu kopieren, ohne eigenen Kommentar, gilt nicht als zulässiges Zitat. Wichtig ist, dass der Quellenverweis (Autor, Erscheinungsdatum, Zeitung) korrekt erfolgt. Sind die Zitate zu umfangreich oder fehlt ein eigener Gedankengang, kann es eine Urheberrechtsverletzung darstellen.