Mein Kind ist Drittstaatsangehöriger, ich bin Spanier in Deutschland. Bekommt es auch EU-Familienrecht?
Website-Administration
12.12.2024
Antwortdatum: 12.12.2024
Ja, wenn Sie als Spanier Freizügigkeitsrecht in Deutschland haben und Ihr Kind bei Ihnen lebt, kann es eine 'Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers' bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht ausüben (Arbeit, Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel). Dann hat das Kind abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
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Ich habe gehört, man braucht in Deutschland einen Aufenthaltstitel für längerfristigen Aufenthalt. Was bedeutet Aufenthaltserlaubnis und wie unterscheidet sie sich von anderen Titeln?
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