Antwortdatum: 19.11.2024
Im Investitionsschutzrecht existieren keine typischen Sammelklagen wie US-Class-Actions. Investoren können sich zwar zu 'multilateralen' Schiedsverfahren zusammenschließen, wenn sie denselben Streitgegenstand haben. Aber eine 'Massenklage' mit Tausenden von Investoren ist selten. Die Schiedsgerichtsordnung müsste das zulassen, oder man beantragt einzelne Verfahren.