Antwortdatum: 18.12.2024
Kommunen können Rahmenverträge mit der GEMA abschließen, die öffentliche Musiknutzung bei Stadtfesten oder Weihnachtsmärkten pauschal abdecken. Veranstalter zahlen dann ggf. ihre Anteilssätze an die Kommune oder direkt an die GEMA. Einzelne Events können sich diesem Pauschalvertrag anschließen, je nach Ausgestaltung. Damit wird die Musiknutzung einfacher lizenziert.