Antwortdatum: 02.12.2024
Die grundlegende Musik oder das Drama können gemeinfrei sein, falls der Komponist/Dramatiker lange tot ist. Eine eigenständige künstlerische Inszenierung kann jedoch selbst ein 'Werk zweiter Hand' darstellen, wenn sie eine individuelle schöpferische Höhe aufweist. Dann kann ein Aufführungsrecht entstehen. Aber die Hürden für Schutz einer Regieanweisung sind hoch.