Gibt es ein ‚Europäisches Nachlasszeugnis‘? - Anwalte-de.com

Gibt es ein ‚Europäisches Nachlasszeugnis‘?

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Frage vom Besucher

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22.11.2024

In EU-Fällen, wenn man Auslandsimmobilien oder Vermögen hat, kann man so Erbschaften regeln. Wie funktioniert das?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Ja, nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) können Erben ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen, um länderübergreifend ihre Erbenstellung nachzuweisen. Es vereinfacht die Geltendmachung von Rechten in anderen EU-Staaten, anstelle jeweils Erbscheine vor Ort einzuholen. Ausgestellt wird es vom zuständigen Gericht oder Notar in dem Land, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

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