Antwortdatum: 31.10.2024
Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie ihre Leistung unter fairen Bedingungen zeigen können. Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Zeit bei Klassenarbeiten, eine andere Gewichtung der Rechtschreibung oder Hilfsmittel beim Lesen. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Bundesland ab und wird in den Erlassen oder Verwaltungsvorschriften zum sonderpädagogischen Förderbedarf geregelt. Eltern müssen meist ein ärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen und bei der Schulleitung einen formlosen Antrag stellen. Wird der Antrag genehmigt, legt die Schule in Absprache mit den Lehrkräften geeignete Maßnahmen fest.