Ich lasse ein Fertighaus aufstellen. Wie lang haftet der Anbieter für Mängel?
Website-Administration
19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024
Ja, auch beim Fertighaus fällt dies unter Werkvertragsrecht. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerke. Der Anbieter haftet für Bau- und Montagefehler. Es empfiehlt sich, Zahlungsraten erst nach Baufortschritt zu leisten und einen Abnahmeprotokoll zu erstellen. So kann man Mängel eintragen und Nachbesserung verlangen.
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