Antwortdatum: 09.11.2024
Die EU-Gebäuderichtlinie sowie das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) setzen Anforderungen für E-Mobilitätsinfrastruktur bei Neubauten und größeren Renovierungen. Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss in der Regel mindestens die Leitungsinfrastruktur für jede Parkfläche geschaffen werden. Bei Nichtwohngebäuden gelten ähnliche Vorgaben, oft mit mindestens einer Lademöglichkeit. Die genaue Umsetzung hängt vom Baujahr, Art des Gebäudes und Größe der Stellplatzanlage ab. Es kann Pflicht werden, zumindest Leerrohre und Vorinstallation zu realisieren, sodass ein späterer Einbau von Wallboxen leicht möglich ist. Eine fertige Wallbox pro Stellplatz ist nicht immer vorgeschrieben, aber der Trend geht zu mehr E-Ladeinfrastruktur laut GEIG.