Auch Einzelkaufleute können am Regelinsolvenzverfahren teilnehmen und anschließend einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Der Unterschied zur reinen Verbraucherinsolvenz liegt in den Verfahrensabschnitten, aber die Möglichkeit, am Ende schuldenfrei zu werden, besteht ebenso. Wichtig ist ein formeller Antrag beim Gericht.
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