Antwortdatum: 08.12.2024
Einen Rechtsanspruch auf ganztägigen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr gibt es, aber nur wenn Plätze vorhanden sind. Bei Schichtarbeit oder Nachtdiensten besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf 24-Stunden-Kita. Man muss ggf. Sonderlösungen finden oder Tagespflege in Randzeiten vereinbaren. Viele Kommunen fördern flexible Angebote, aber ein gesetzlicher Anspruch auf Nachtbetreuung existiert nicht flächendeckend.