Mein Mann ist Franzose, ich bin Nicht-EU. Brauche ich Zeit, bis ich arbeiten kann?
Website-Administration
25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024
Bei Familienangehörigen von EU-Bürgern, die Freizügigkeit ausüben (z.B. in Deutschland arbeiten), gilt grundsätzlich ein ungehindertes Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Man beantragt eine 'Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers'. Danach kann man sofort arbeiten. Keine Wartezeit wie bei Drittstaatlern üblich.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: