Gibt es eine Wartezeit, bevor Ehepartner von EU-Bürgern arbeiten dürfen? - Anwalte-de.com
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Gibt es eine Wartezeit, bevor Ehepartner von EU-Bürgern arbeiten dürfen?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Mein Mann ist Franzose, ich bin Nicht-EU. Brauche ich Zeit, bis ich arbeiten kann?

Website-Administration 25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024

Bei Familienangehörigen von EU-Bürgern, die Freizügigkeit ausüben (z.B. in Deutschland arbeiten), gilt grundsätzlich ein ungehindertes Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Man beantragt eine 'Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers'. Danach kann man sofort arbeiten. Keine Wartezeit wie bei Drittstaatlern üblich.

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