Antwortdatum: 14.11.2024
Berufssoldaten haben eine besondere Stellung: Sie sind beihilfeberechtigt und haben i.d.R. kostenlose truppenärztliche Versorgung. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Nach Dienstzeitende gibt es Übergangsgebührnisse und ggf. Anschluss an die Arbeitslosenversicherung. Zeit- und Berufssoldaten sind zum Teil abgesichert durch eigene Versorgungsordnungen (Soldatenversorgungsgesetz). Das ist ein Sonderbereich, abseits des regulären SGB.