Antwortdatum: 28.12.2024
Verbraucher oder betroffene Unternehmen können Schadensersatz gegen Kartellbeteiligte geltend machen, wenn sie durch überhöhte Preise geschädigt wurden. Nach dem 'Kartellschadensersatzrecht' kann man den Mehrpreis einklagen, den das Kartell verursacht hat. Die Hürden sind aber in der Praxis hoch, man muss Kausalität und Schadenshöhe beweisen. Bei Großkartellen gab es Sammelverfahren, z.B. Lkw-Kartell, wo Käufer Entschädigungen erhielten.