Antwortdatum: 17.01.2025
Zwar gelten staatliche Gesetze (Denkmalschutz, Kulturgutschutz), aber Kirchen haben oft innerkirchliche Normen zur Verwaltung kirchlicher Kunstschätze. Eigentumsfragen sind teils in historischen Konkordaten geregelt. Verkauft eine Kirche Kunst, kann es Protest geben, da sakrales Kulturgut besonderen Schutz genießt. Staatliche Eingriffe sind jedoch begrenzt, Kirchen unterliegen dem Selbstbestimmungsrecht.