Antwortdatum: 25.11.2024
Ob ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt von der Stellung im Unternehmen ab. Ist der Geschäftsführer Weisungen unterworfen, hat er nur geringe Kapitalanteile und kann nicht die Geschicke der Gesellschaft alleine bestimmen, gilt er in der Regel als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Bei Allein- oder Mehrheitsgesellschaftern, die weisungsfrei agieren, nimmt man oft eine selbstständige Tätigkeit an, so dass keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung entsteht. Eine Prüfung nimmt ggf. die Deutsche Rentenversicherung vor (Statusfeststellungsverfahren). Es kommt auf die tatsächliche Stellung an, nicht nur auf den Anteilbesitz.