Antwortdatum: 10.12.2024
Auch bei Telemedizin gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht. Der Arzt muss klarstellen, wenn eine körperliche Untersuchung nötig ist, anstatt sich auf Videos zu verlassen. Versäumnisse können Haftungsansprüche begründen. Der Behandler trägt die Verantwortung, korrekte Diagnostik sicherzustellen, oder Patienten an einen Präsenztermin zu verweisen.