Antwortdatum: 12.11.2024
Öffentlich-rechtliche Sender müssen ihre Angebote eindeutig kennzeichnen und z.B. Absenderangaben machen. Auch auf YouTube ist die Transparenzpflicht relevant. Meist führen sie in der Videobeschreibung an, wer produziert hat, dass es ein ARD-Format ist, und verlinken auf ein Impressum. Die Rundfunkgesetze gelten plattformunabhängig; man muss klar den Anbieter ausweisen.