Antwortdatum: 12.01.2025
Es gibt keine eigene 'Boulevard-Gesetzgebung', aber Presse und Paparazzi unterliegen denselben Regeln. Das Persönlichkeitsrecht schützt vor ungewollter Bildveröffentlichung. Im Zweifel entscheiden Gerichte, ob das Informationsinteresse die Privatsphäre des Prominenten überwiegt. Stalken oder Ausspionieren ist unzulässig. Der Pressekodex fordert besondere Zurückhaltung bei Privatsituationen.