Antwortdatum: 10.11.2024
Die Erbschaftsteuer kennt Freibeträge (z.B. für Kinder 400.000 Euro, Ehegatten 500.000 Euro). Indem man mehrere Personen angemessen bedenkt, kann man Freibeträge optimal nutzen und hohe Steuerlast vermeiden. Testamentsvollstreckung und Schenkungen zu Lebzeiten sind ebenfalls mögliche Gestaltungsinstrumente. Man sollte sich jedoch bei größeren Vermögen durch Rechtsberatung informieren, um Fallstricke zu vermeiden.