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Gilt beim Thema Familienzusammenführung nationales oder EU-Recht?

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Frage vom Besucher

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29.12.2024

Ich habe einen ausländischen Ehepartner und möchte, dass er zu mir nach Deutschland zieht. Welche Regeln gelten für das Visum und den Aufenthalt, vor allem wenn er außerhalb der EU wohnt? Ist das Familienrecht oder Ausländerrecht maßgeblich?

Website-Administration 31.12.2024
Antwortdatum: 31.12.2024

Bei der Familienzusammenführung geht es vorrangig um das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und europäische Richtlinien, wenn einer der Partner Unionsbürger ist. Das nationale Familienrecht ist für Eheschließung und Sorgerecht relevant, jedoch erteilen Einwanderungsbehörden das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis nach ausländerrechtlichen Kriterien. Wer mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, hat meist Anspruch auf Ehegattennachzug, sofern bestimmte Voraussetzungen (z. B. Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt) erfüllt sind. Lebt der Ehepartner in einem EU-Mitgliedstaat, können EU-Freizügigkeitsregelungen gelten. Das Familiengericht ist dabei nicht federführend, sondern das Ausländeramt entscheidet, manchmal mit Vorgaben aus EU-Recht.

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