Gilt das Lebensmittelrecht auch für Kosmetika oder hat es separate Regeln?
Gilt das Lebensmittelrecht auch für Kosmetika oder hat es separate Regeln?
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Frage vom Besucher
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05.01.2025
Habe gehört, Kosmetika sind kein ‚Lebensmittel‘.
Website-Administration
08.01.2025
Antwortdatum: 08.01.2025
Kosmetika zählen nicht zu Lebensmitteln. Sie unterliegen der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Lebensmittelrecht (LFGB) ist da nicht anwendbar. Allerdings finden sich im LFGB Bestimmungen zu 'Bedarfsgegenständen', z.B. Hautkontakt. Doch Kosmetikrecht ist gesondert geregelt, mit Pflichten zu Inhaltsstofflisten, Sicherheitsbewertungen etc.
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