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Gilt das New-York-Übereinkommen für Investitionsschiedssprüche?

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Frage vom Besucher

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23.11.2024

Oder nur für Handelsschiedsverfahren?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Das New-York-Übereinkommen (NYC) gilt für Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus Handelssachen. Viele Investitionsschiedssprüche stützen sich darauf, wenn es kein ICSID-Verfahren ist. ICSID-Awards hingegen werden durch die ICSID-Konvention durchgesetzt. Also, wenn ein Investor ein UNCITRAL-Verfahren wählt, unterliegen die Schiedssprüche dem NYC.

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